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+ | Nach dem [[Ermordung von Daenerys Targaryen|Tod]] von Daenerys I. durch die Hand von Jon Schnee bestimmen die Lords und Ladys von Westeros bei einer [[Große Ratssitzung von Königsmund|Ratssitzung]] auf den Vorschlag Tyrion Lennisters hin [[Bran Stark]] zum König. Sansa wendet ein, dass Bran keine Kinder zeugen könne. Doch Tyrion erklärt, dass Nachkommen von Königen oft zu Tyrannen werden, womit er auf [[Joffrey Baratheon]] anspielt. Während Bran Stark die Wahl zum König annimmt, besteht Sansa Stark darauf, dass der Norden unabhängig bleibt, was Bran akzeptiert. Aus Bran Stark wird König Brandon I. Stark. |
Die zukünftigen Könige von Westeros sollen fortan den Thron nicht erben können, sondern sie werden durch Wahl zum König der sechs Königslande erhoben.{{Quelle|F|8x06}} |
Die zukünftigen Könige von Westeros sollen fortan den Thron nicht erben können, sondern sie werden durch Wahl zum König der sechs Königslande erhoben.{{Quelle|F|8x06}} |
Version vom 30. November 2019, 09:27 Uhr
Wahlkönigtum bzw. Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt wird.
In der Serie
Tyrion Lennister schlägt Daenerys Targaryen vor, dass wenn sie ohne Erben stirbt, die Lords ihren König wählen sollten, so wie die Nachtwache ihren Lord Kommandanten wählt.
Nach dem Tod von Daenerys I. durch die Hand von Jon Schnee bestimmen die Lords und Ladys von Westeros bei einer Ratssitzung auf den Vorschlag Tyrion Lennisters hin Bran Stark zum König. Sansa wendet ein, dass Bran keine Kinder zeugen könne. Doch Tyrion erklärt, dass Nachkommen von Königen oft zu Tyrannen werden, womit er auf Joffrey Baratheon anspielt. Während Bran Stark die Wahl zum König annimmt, besteht Sansa Stark darauf, dass der Norden unabhängig bleibt, was Bran akzeptiert. Aus Bran Stark wird König Brandon I. Stark.
Die zukünftigen Könige von Westeros sollen fortan den Thron nicht erben können, sondern sie werden durch Wahl zum König der sechs Königslande erhoben.[1]
Realer Hintergrund
Wikipedia: Wahlmonarchie
- Das Heilige Römische Reich bestand bis zu seiner Auflösung im Jahr 1806 aus einer Wahlmonarchie.
- Dänemark war bis zum 17. Oktober 1660 ein Wahlkönigtum und wurde zugunsten einer Erbmonarchie ersetzt.
- Schweden war bis zum Reichstag in Västerås 1544 eine Wahlmonarchie.
- Existierende Wahlmonarchien sind Malaysia, Kambodscha und die Vereinigten Arabischen Emirate. Während die Könige von Malaysia und Kambodscha nur repräsentative Aufgaben haben hat das Parlament der Vereinigten Arabischen Emirate nur beratende Funktionen während die Stellung des Emir-Präsidenten stark ist.
- In Vatikanstadt wird der Papst im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die bei Eintritt der Sedisvakanz jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt.