Das Königsthing (im Original: Kingsmoot) ist eine alte Tradition der Eisenmänner, die so in den anderen Teilen der Sieben Königslande nicht praktiziert wird. Es handelt sich um eine Zeremonie, in welcher der König der Eiseninseln durch eine Wahl von den eigenen Leuten ermittelt wird.
Ablauf[]
Für das Königsthing muss zuallererst der König gestorben sein, dann treffen sich die Kapitäne aller Schiffe und hohen Häußer an einem Ort und jeder, der begehrt König zu werden, kann sprechen. Normalerweise artet das in eine Diskussion aus, die endet, wenn ein Bewerber lautstark von den versammelten Männern als König ausgerufen wird.
Tradition[]
Bekannte Beispiele[]
- Das Königsthing von 303 n. A. E. nach dem Tod Balon Graufreuds, bei dem sein Bruder und Mörder Euron Graufreud zum König der Eiseninseln ausgerufen wurde. Er setzte sich dabei gegen seine Nichte Asha Graufreud durch, die sich mit der Unterstützung ihres Bruders Theon Graufreud beworben hatte. Nach diesem Thing waren die Eisenmänner gespalten und teilten sich in zwei Fraktionen auf.
In den Büchern[]
Das Königsthing ist eine traditionelle Zeremonie, die von den Bewohnern der Eiseninseln abgehalten wird, um den König der Eiseninseln zu wählen. In früheren Zeiten wurde der Königsthing immer auf Naggas HügelEuF auf der Insel Alt Wiek abgehalten.
Laut einem alten Buch wurde seit 4000 Jahren kein Thing mehr abgehalten. Eine andere Quelle spricht von 2000 Jahren. Vor etwa 5000 Jahren brach Urron GraueisenEuF mit der Tradition des Königsthings, indem er alle Kandidaten umbrachte und den Titel des Königs der Eiseninseln erblich machte. Dies führte zu einer 1000 Jahre andauernden Herrschaft des Hauses GraueisenEuF bis zur Invasion der Andalen.
Siehe auch[]
- Königsthing im Wiki von Eis und Feuer.
- Kingsmoot im Wiki of Ice and Fire (englisch)
Realer Hintergrund[]
Wikipedia: Thing
Als Thing oder Ding (altnordisch und neuisländisch þing, dänisch, norwegisch und schwedisch ting; oberdeutsch auch Thaiding von ahd. taga-ding) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, wird Thingplatz oder Thingstätte genannt und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel. Die Orte dieser Gerichtsversammlungen wurden später auch Malstätte genannt und mit Gerichtssteinen gekennzeichnet.
Das altgermanische Thing diente der politischen Beratung ebenso wie Gerichtsverhandlungen und auch kultischen Zwecken. Es fand unter Vorsitz des Königs bzw. des Stammes- oder Sippenoberhaupts unter freiem Himmel statt, oftmals unter Gerichtslinden (vgl. Irminsul) und stets am Tag (daher Tagung). Es dauerte nach einigen Quellen drei Tage. Die Thingordnung regelte unter anderem, wann und wo die Versammlungen stattfanden und wer teilnehmen durfte. Mit der Eröffnung der Versammlung wurde der Thingfriede ausgerufen. Als Schutzherr des Things galt der altgermanische Gott Tyr. In vorchristlicher Zeit sollen Thingplätze auch kultischen Spielen gedient haben.
Tacitus beschreibt in seiner Germania (De origine et situ Germanorum) den Ablauf eines Things. Demnach wurden am ersten Tag der Zusammenkunft unter starkem Alkoholkonsum wichtige politische, aber auch militärische Dinge besprochen. Beschlüsse wurden dagegen erst am nächsten Tag in nüchternem Zustand gefasst. Dieses Vorgehen hatte Tacitus zufolge den Vorteil, dass am ersten Tag die Teilnehmer leichter mit „freier Zunge“ redeten.
Moderne wissenschaftliche Forschungen, wie beispielsweise archäologische Ausgrabungen an Thingplätzen fehlen weitgehend und so halten sich viele Germanen-Klischees.